Damit Holzverpackungsmaterialien der Norm ISPM 15 entsprechen, müssen sie im Kern während mindestens 30 Minuten auf 56 °C erhitzt werden.
Wir haben dazu die CHEP-PLUS-PS-Palettenlösung (PS für phytosanitär) entwickelt, um unsere Exportkunden mit ISPM-15-konformen Paletten zu beliefern.
CHEP stellt dabei sicher, dass die CHEP-PLUS-PS-Paletten gemäß der Norm hitzebehandelt wurden und dies auch über unsere IPPC-Markierung klar ersichtlich ist.
Alle CHEP-Standorte, an denen Paletten gemäß ISPM 15 hitzebehandelt werden, wurden von der Forstkommission des Vereinigten Königreichs oder einer entsprechenden nationalen Pflanzenschutzbehörde überprüft und gewährleisten die ordnungsgemäße Behandlung.
CHEP stellt qualitätsgeprüfte, der ISPM 15 Norm entsprechenden Paletten zur Verfügung, wodurch sichergestellt wird, dass Ihre Exportwaren den Bestimmungsort sicher und unbeschädigt erreichen.
ISPM-15-konforme CHEP-PLUS-PS-Paletten sind zudem klar mit der Markierung für diese Hitzebehandlung gekennzeichnet und erfüllen somit die neuen Einfuhrbestimmungen.